Erwachsene (ab 17 Jahren)
Übernachtung mit Frühstück
Halbpension-Zuschlag
Vollpension-Zuschlag
Jugendliche (10 bis 17 Jahre)
Übernachtung mit Frühstück
Halbpension-Zuschlag
Vollpension-Zuschlag
Kinder (3 bis 9 Jahre)
Übernachtung mit Frühstück
Halbpension-Zuschlag
Vollpension-Zuschlag
Kinder 0-2 Jahre Gratis
Hunde nur auf Anfrage
Alle Preise ohne MWST
Preise ab
55.00
18.00
36.00
45.00
12.00
28.00
25.00
8.00
16.00
00.00
10.00
Kurtaxen: Erwachsene ab 17. Jahre pro Tag. CHF 4.50
Infrastrukturtaxen: ab 3 Jahre pro Tag CHF 2.00
Kurzaufenthalt-Zuschlag (für weniger als drei Übernachtungen)
Einzelzimmer-Zuschlag
Packed Lunch Take Away
Alle Preise sind unverbindlich
Alle Zimmer sind mit Lavabo ausgestattet.
Duschen und WC sind auf der Etage
4.50
2.00
10.00
30.00
8.00
WEITERE INFORMATIONEN
Alle Preise sind pro Person und Übernachtung in CHF.
Kurzaufenthalt (bis 3. Nächte) / Bettwäsche ist obligatorisch CHF 10.00 p.Per.
Frotteewäsche bitte selber mitbringen oder Miete für CHF 5.00 pro Stk.
Spezielle Menüs und erweitertes Frühstück nach Vereinbarung
Tarifänderungen bleiben vorbehalten.
BEZAHLUNG
Folgende Arten der Bezahlung sind möglich:
– Vorauszahlung akonto
(Teil wird vorausbezahlt, nach dem Aufenthalt Schlussrechnung)
– Barzahlung
Aktuell keine Kartenzahlung möglich
Für Kurzaufenthalte (1-3 Nächte) nur Barzahlung möglich.
-Für Kartenzahlungen oder Rechnungstellung für Aufenthalte unter 3 Nächte verrechnen wir 5% des Rechnungsbetrag
BANKVERBINDUNG
Graubündner Kantonalbank, 7002 Chur
Zugunsten von: Heinz & Esther Christen, Kiwi Lodge, 7076 Parpan
IBAN elektronisch: CH9500774010069845100
IBAN Papierform: IBAN CH95 0077 4010 0698 4510 0
BIC SWIFT CODE: GRKB CH 2270 A
Clearing Nummer: 774
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Die «Kiwi Lodge AG – Ferienhaus Parpan» führt einen Gastronomiebetrieb mit
Beherbergung und Verpflegung für Lager, Gruppen, Familien, Paare und
Einzelpersonen.
II. Übernachtung und Aufenthalt
a.
Gruppen: Liste der Teilnehmenden
14 Tage vor der Anreise ist der Kiwi Lodge / der Betriebsleitung der Kiwi Lodge AG eine komplette und aktuelle Liste mit den Namen aller Gäste und der Wochenplanung zu überreichen. Nach
Bekanntgabe der Teilnehmer wird die Betriebsleitung die verfügbaren Zimmer/Räumlichkeiten bekannt geben. Gemeldete Teilnehmer werden
verrechnet.
b. Hausordnung
Der Gast verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen der Hausordnung, des «Ämtliplans» sowie der Abreisetagordnung. Diese bilden integrierenden Bestandteil des Vertrags.
c Abnahme der Unterkunft bei Anreise
Nach Ankunft ist es in der Verantwortung der Gäste zu kontrollieren, ob der Zustand der Räumlichkeiten, des Inventars und des Umschwungs ordnungsgemäss ist. Allfällige Mängel sind der Betriebsleitung umgehend zu melden. Andernfalls gelten diese als mängelfrei und ordnungsgemäss übernommen.
Bei der Abreise sind die Räumlichkeiten, respektive Zimmer in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für Mängel, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar sind, kann der Gast auch nachträglich belangt werden.
d. Abreise
Die Abreiseordnung ist verpflichtend. Die Zimmer müssen bis spätestens 10.00 Uhr geräumt und besenrein zur Abnahme bereit sein.
e. Haftung für Schäden
Während des gesamten Aufenthalts haften die Gäste für Beschädigungen am Mietobjekt und am Inventar sowie für verloren gegangene Gegenstände. Die entsprechenden Reparatur- respektive Wiederbeschaffungskosten werden dem Gast zum Neupreis in Rechnung gestellt. Die entsprechende Rechnung ist innert 14 Tagen zu begleichen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen nachstehend unter V.
f. Brandmeldeanlage
Gäste haften für die Kosten von Fehlalarmen, die nicht nachweislich durch einen Defekt an der Anlage entstanden sind.
III. Haftung
a. Vertragserfüllung
Es sind die vollen Kosten gemäss Buchungsbestätigung fällig, auch wenn nicht alle gebuchten Leistungen während der gesamten Vertragszeit vollumfänglich genutzt wurden.
b. Rücktritt vom Vertrag
Annulation durch Gast (Organisator, Gruppe oder Lagerleitung)
Falls in der Buchungsbestätigung keine abweichenden Vereinbarungen festgehalten sind und der Gast keinen adäquaten/gleichgestellten Ersatz für denselben Zeitraum für die gebuchten Betten offeriert, gilt Folgendes bei jeglicher Annulation:
1. bis 12 Monate vor Anreisetag: 40% der Gesamtkosten
2. 11 bis 4 Monate vor Anreisetag: 60% der Gesamtkosten
3. 3 bis 2 Monate vor Anreisetag: 80% der Gesamtkosten
4. weniger als 8 Wochen vor Anreisetag: 90 % der Gesamtkosten
Sämtliche infolge Annulation nicht anfallenden Kosten wie zB Kurtaxen, Teil-Heizkosten etc. sind in den vorstehenden prozentualen Abstufungen der Stornierungsgebühren bereits berücksichtigt und
in Abzug gebracht.
Der Abschluss einer Annullations-Versicherung ist empfohlen und liegt in der Verantwortung des Gastes
Über www.groups.swiss ist eine Gruppen Reiseversicherung abschliessbar www.groups.swiss/versicherung
Vertragsrücktritt durch Kiwi Lodge AG:
Sollte das Mietobjekt zum gebuchten Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehen, haftet die Kiwi Lodge AG für den Ausfall der vereinbarten Leistung, sofern es der Kiwi Lodge AG nicht möglich ist, eine
Ersatzleistung anzubieten.
Die Haftung ist ausgeschlossen im Falle von Anordnung behördlicher Massnahmen, bei Verkauf des Objekts oder wenn das Mietobjekt infolge höherer Gewalt wie zum Beispiel Überschwemmungen, Bränden, Erdrutschen usw. nicht zur Verfügung steht.
c. Form der Mitteilung
Sämtliche Informationen bezüglich Vertragsrücktritt oder Vertragsänderungen haben mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
IV. Datenschutz
Vgl. Webseite ttps://www.kiwilodge.ch
V. Preise und Zahlung
a. Teuerungsklausel
Die Kopfpreise beziehen sich auf den Indexstand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Ist der Index bis Monatsende vor Vertragsantritt fünf oder mehr Punkte gestiegen, wird der Übernachtungspreis prozentual angepasst.
b. Fälligkeit
Der Rechnungsbetrag ist innert 10 Tagen nach Rechnungstellung spesenfrei und ohne Skonto-Abzug per Banküberweisung zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Verzugszins von 5% zu bezahlen. Für Zahlungserinnerungen/Mahnungen muss eine zusätzliche Gebühr von CHF 50.00 pro Mahnschreiben bezahlt werden.
c. Unvorhergesehene Preiserhöhungen – höhere Gewalt
Erhöhung der Mehrwertsteuer, Kurtaxen, Gebühren, Heizmaterialpreisen usw. zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn gelten als höhere Gewalt und dürfen dem Gast weiterbelastet werden. Die Kiwi Lodge AG ist verpflichtet, den Gästen allfällige Erhöhungen rechtzeitig anzuzeigen.
I. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Gerichtsstand ist für alle aus diesem Vertrag oder in Verbindung mit ihm entstehenden Streitigkeiten Parpan resp. Chur.
VII. Änderungen dieser AGB sind nur in schriftlicher (mit Unterschrift) Form gültig.
Die Unterzeichnende/n bestätigen, die vorliegenden AGB gelesen und verstanden zu haben. Sie anerkennen mit ihrer Unterschrift im Reservationsvertrag die AGB als integrierenden Bestandteil des Vertrags.